Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V
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Die Landesregierung hat am 29.11.2012 die Novelle des Nichtraucherschutzgesetzes verabschiedet. Danach gilt ab 1. Mai 2013 ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen in ganz Nordrhein-Westfalen. Lediglich für geschlossene Gesellschaften ist ein Ausnahmetatbestand geschaffen worden. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, wenn die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz vorliegen.