Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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Die Tarifgruppen 1-3 sind rückwirkend ab dem 1. August für allgemeinverbindlich erklärt und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden

Nach der Unterschrift der Bekanntmachungen zur Allgemeinverbindlichkeit durch NRW-Arbeitsminister Rainer Schmeltzer sind jetzt die AVE aller drei in Rede stehenden Tarifverträge im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Nach den Veröffentlichungen gelten die Allgemeinverbindlichkeiten für die gastgewerblichen Tarifverträge rückwirkend:

MTV mit Wirkung zum 01.05.2016 als Anschluss-AVE ETV (TG 1-3) mit Wirkung zum 01.08.2016 Azubi-TVG mit Wirkung zum 01.08.2016.