Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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©DEHOGA 03/2023

Geredet wurde lange genug! Es ist jetzt Zeit für mehr Flexibilität! Unternehmen und Mitarbeiter müssen im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit sachgerechter und flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Unser konkreter Vorschlag:

  • Umstellung der Höchstgrenzen im Arbeitszeitgesetz von einer arbeitstäglichen Betrachtung auf eine wöchentliche Betrachtung. So sieht es auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie vor.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in diesem Rahmen über die Verteilung der Arbeitszeit selbst entscheiden. Tarifliche Regelungen sowie gesetzliche Vorgaben wie Ruhezeit oder Pausenregelungen sind selbstverständlich einzuhalten. Mehrarbeit ist zu vergüten oder auszugleichen.
  • Über die bisherigen Tagesgrenzen hinausgehenden Arbeitszeiten sind nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Mitarbeiters möglich.
  • Die Gesamtarbeitszeit wird dabei nicht verlängert. Diese ist tariflich oder arbeitsvertraglich festgelegt und wird innerhalb des Ausgleichszeitraums erreicht.
  • Die Flexibilisierung gilt weder für Jugendliche noch für Azubis.

Koalitionsvertrag ist keine Lösung
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte befristete Möglichkeit, über Tarifverträge von der Tageshöchstarbeitszeit abzuweichen, hilft der Branche nicht weiter. Die Gewerkschaft NGG hat bereits angekündigt, solche „Experimentierräume“ nicht zu nutzen. Eine rein tarifliche Öffnung, bei der noch nicht einmal mit den Betriebsräten pragmatische Lösungen gefunden werden dürfen, wäre ein politisches Feigenblatt. Sie wäre mutlos und unzeitgemäß. Was die Branche stattdessen braucht, ist Vertrauen in Unternehmen und Mitarbeiter. Wenn ihre Fesseln gelockert werden, können sie im Interesse aller gemeinsam intelligente und flexible Arbeitszeitregelungen vereinbaren.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Arbeitszeitflexibilisierung ist
Arbeits- und Fachkräftemangel ist das beherrschende Thema am Arbeitsmarkt. Und wir wissen aufgrund der demografischen Berechnungen, dass die Engpässe in den nächsten Jahren weiter zunehmen werden. Neben der Gewinnung von zusätzlichen Arbeitskräften im In- und Ausland muss jetzt sichergestellt werden, dass die vorhandenen Mitarbeiter so sinnvoll, effizient und motivierend wie möglich eingesetzt werden können. Veraltete Regelungen, die niemandem nutzen, müssen verändert werden. Belastungen für die Unternehmen müssen reduziert werden.

Das Arbeitszeitgesetz geht noch von der Logik einer Sechs-Tage-Woche aus. Mittlerweile ist die Welt vielfältiger geworden. Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit sind gelebte Realität an vielen Arbeitsplätzen und benötigen ebenfalls mehr Flexibilität. In Hotellerie und Gastronomie experimentieren immer mehr Betriebe mit innovativen Modellen wie der Vier-Tage-Woche. Immer häufiger wird die persönliche Arbeitszeit sogar individuell an die Bedürfnisse jedes Einzelnen angepasst. Immer mehr Betriebe, z.B. im Eventbereich, machen ihren Umsatz nur noch an drei Tagen pro Woche. Hier passt ein „one size fits all“-Dogma wie der starre Acht-Stunden-Tag nicht mehr hinein.

Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sieht die Bundesregierung sich in der Pflicht, die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung zu überarbeiten.

Dies muss unbedingt zum Anlass genommen werden, den Maßstab der Höchstarbeitszeiten anzupassen und zu flexibilisieren. Eine gesetzliche Wochenhöchstarbeitszeit statt einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht, im Ausnahmefall zehn Stunden würde viel Flexibilität bringen, ohne den Schutz der Arbeitnehmer zu verringern.

Beispiel 1: Am Samstag findet die Hochzeitsfeier im Gasthof statt. Die Gäste treffen nach der kirchlichen Trauung um 17.00 Uhr ein. Die Arbeitszeit der Mitarbeiter begann um 15.00 Uhr. Das Veranstaltungsende war für 1 Uhr vorgesehen. Aufgrund der guten Stimmung wird es jedoch 04.00 Uhr.

Beispiel 2: Die Busreisegruppe ist für 19.00 Uhr angemeldet. Kurz vor der geplanten Ankunft wird telefonisch mitgeteilt, dass man staubedingt voraussichtlich erst gegen 22.00 Uhr eintreffen wird, aber selbstverständlich dann das bestellte 3-Gang-Menü noch einnehmen möchte. Auch bei diesen Sachverhalten ist maximale Flexibilität ganz im Sinne guter Gastfreundschaft gefordert und ein Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden im Einzelfall nicht auszuschließen.

Diese Beispiele verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf für eine Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit hin zu einer Wochenarbeitszeit! Wieso erlaubt das derzeitige Arbeitszeitgesetz nicht die Möglichkeit in solchen oder vergleichbaren Fällen an einzelnen Tagen eine Arbeitszeit von 12 Stunden?

Arbeitszeitgesetz an Lebenswirklichkeit anpassen

DEHOGA-Standpunkt