Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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©DEHOGA 03/2023

Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit im Gastgewerbe

Seit dem 1. Mai 2002 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das erstmals einen weiten Begriff der Barrierefreiheit, der zum Beispiel auch Barrieren für seh- und hörbehinderte sowie für geistig oder seelisch behinderte Menschen umfasst, gesetzlich normiert. Weiter sieht das BGG den Abschluss freiwilliger Zielvereinbarungen zwischen anerkannten Behindertenverbänden und Unternehmensverbänden vor.

Als erste und bislang einzige bundes- und branchenweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit hat sich der DEHOGA Bundesverband gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) mit dem Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben auf eine Zielvereinbareung nach BGG verabredet. Die Zielvereinbarung über die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie wurde am 12. März 2005 unterzeichnet. Sie gilt auch weiterhin. Organisatorisch sind die darin vereinbarten Standards in das Zertifizierungssystem "Reisen für Alle" eingegangen.

  • Den Text der Zielvereinbarung finden Sie HIER.

Die Zielvereinbarung sieht das Verfahren der Selbstüberprüfung vor. Zur Absicherung haben Wirtschafts- und Behindertenverbände ein Beschwerdemanagement geregelt. Hoteliers und Gastronomen, die im Deutschen Hotelführer und den Internetplattformen www.hotelguide.de und www.hotellerie.de ihr barrierefreies Angebot darstellen möchten, müssen die vereinbarten Standards, die in fünf verschiedenen Kategorien die verschiedenen Behinderungsarten berücksichtigen, erfüllen. Ferner haben die Kriterien für die Barrierefreiheit seit Sommer 2005 auch Eingang in die fortgeschriebene Deutsche Hotelklassifizierung gefunden.

  • Die Mindeststandards der Kategorien A-E finden Sie HIER.

Im September 2010 haben Unternehmer und Behindertenverbände diese Zielvereinbarung weiterentwickelt und um eine neue Informationskategorie A-i ergänzt. Die Kategorie "A-i" gilt für Hotels und Restaurants, die auf bestimmte Bedürfnisse von gehbehinderten Gästen eingestellt sind, ohne die strengen Kriterien der Zielvereinbarung komplett zu erfüllen. Basisanforderung ist lediglich, dass alle für die Nutzung durch Gäste erforderlichen Zugänge zum und im Gebäude über max. eine Stufe zu erreichen sind. Notwendige Durchgänge und Engstellen müssen eine Mindestbreite von 70 cm haben. Alle Abweichungen von den übrigen Standards der Zielvereinbarung sind gut zugänglich zu dokumentieren. Verantwortlich dafür ist der Verwender des Piktogramms.

  • Die Ergänzung der Zielvereinbarung finden Sie HIER.

Nachfolgend stehen zum Download die Checklisten, mit deren Hilfe Sie die Einhaltung der Standards im eigenen Betrieb überprüfen können.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) hat zusätzliche Informationen zur Kategorie C zusammengestellt. HIER kommen Sie zu den Erläuterungen des DBSV.

  • Die Piktogramme für die Kategorien A-E sowie A-i finden Sie HIER.

Die beteiligten Behinderten- und Wirtschaftsverbände haben damit im Sinne eines Benchmarks für den Tourismusstandort Deutschland Grundlagenarbeit vorgelegt, die behinderten Menschen das Reisen erleichtert, Hoteliers und Gastromomen die verlässliche Kommunikation ihres barrierefreien Angebots ermöglicht und letztlich zur Ausweitung eben dieses Angebots führt.

Gastfreundschaft für Alle!

Bereits 2004/2005 hatte der DEHOGA, gemeinsam mit der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo) und unterstützt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ein Seminarkonzept zum barrierefreien Tourismus entwickelt und modellhaft an 30 Standorten bundesweit durchgeführt.

Die Seminarinhalte reichten von der Vermittlung von Kenntnissen über einschlägige Gesetze und Normen, Architektur, Gestaltung und Infrastruktur über Besonderheiten in Kommunikation, Marketing und Service bis hin zu praktischen Simulationsübungen.