Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V
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©DEHOGA 03/2023
Mit der Entfristung der 7% Mehrwertsteuer für die Gastronomie werden inmitten der multiplen Krisen dringend benötigte Perspektiven geschaffen. Gleichzeitig wird damit die überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Essen hergestellt.
Nach realen Umsatzverlusten von 39,0% in 2020 und 40,1% in 2021 verbesserte sich in 2022 nach Wegfall der Corona-Auflagen im April die Umsatzentwicklung, blieb allerdings noch deutlich unter dem Vorpandemie-Niveau mit einem realen Minus von 12,5%.
Das dritte Verlustjahr in Folge und die aktuellen Herausforderungen für die Betriebe könnten kaum größer sein: enorme Kostensteigerungen bei Lebensmitteln, Energie und Gehältern, Mitarbeitermangel, Tilgung pandemiebedingter Kredite usw. Die Branche hat in erheblichem Maße Mitarbeiter verloren, diese zurückzuholen und neue zu gewinnen ist mit hohen Mehrkosten verbunden.
Die Branche wird trotz der Corona-Hilfen, die konsequent und richtig waren und für die wir dankbar sind, noch Jahre benötigen, um sich von der Pandemie zu erholen.
Angesichts der aktuellen und vielfältigen Herausforderungen sowie aus
Wettbewerbsgründen verbieten sich Steuererhöhungen. Und eine solche wäre das Auslaufen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie und Hotellerie. Vielmehr ist es weiterhin dringend geboten, die steuerliche Gleichbehandlung von Essen dauerhaft beizubehalten. Dies ist die notwendige wie überfällige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Ertragskraft der Restaurants und Cafés und damit die zentrale Maßnahme zur Zukunftssicherung der Branche.
Für die Hotellerie gilt in 26 von 27 EU-Staaten der reduzierte Mehrwertsteuersatz. Dies ist somit in der EU die Regel und nicht die Ausnahme. Die Hotellerie steht im internationalen Wettbewerb. Seit Einführung des reduzierten Satzes in 2010 belegen Umsatz-, Arbeitsmarkt- und Steuerentwicklung die positiven Effekte dieser steuerpolitischen Maßnahme.