Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V
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©DEHOGA 03/2023
Minijobs stellen für Unternehmen wie für Beschäftigte ein erfolgreiches Stück Arbeitsmarkt dar und sind sinnvoller Bestandteil des Gesamtsystems. Sie helfen gerade kleinen Unternehmen, Beschäftigung passgenau zu organisieren und saisonale Nachfragespitzen abzudecken und verhindern die Flucht in die Schwarzarbeit bei Nebenbeschäftigten, Zuverdienern und Studierenden.
Daher war es richtig, dass die Ampelkoalition parallel zur Mindestlohnerhöhung auch die Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro heraufgesetzt und für die Zukunft dynamisiert hat. Wir begrüßen diese überfällige Erhöhung – wenn sie auch nicht ausreicht, um die Einkommens- und Arbeitszeitverluste der Minijobber seit der Einführung des Mindestlohns 2015 auszugleichen.
Ebenfalls sinnvoll ist es, für Minijobber, die ihre Arbeitszeit ausweiten wollen und können, den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern.
Die Anhebung der Midijob-Grenze auf 1.600 Euro entlastet Geringverdiener von Sozialabgaben und ist zu begrüßen. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, einen höheren Hinzuverdienst zum Arbeitslosengeld II zu erleichtern und damit Anreize für legale Beschäftigung zu schaffen.
Nicht richtig war es dagegen, die finanzielle Entlastung der Midijobber zukünftig nicht mehr durch die Gemeinschaft der Beitragszahler zu finanzieren, sondern dem jeweiligen Arbeitgeber aufzubürden. Dadurch fallen für den Arbeitgeber bis zu 8 Prozent höhere Personalkosten an, ohne dass die Mitarbeiter davon profitieren. Dem Arbeitgeber werden dadurch Anreize genommen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Midijobs weiterzuentwickeln. Diese Fehlentscheidung sollte schnellstmöglich revidiert werden.