Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V
Ernest-Solvay-Weg 2, 32760 Detmold
Fon 05231 / 22 4 33, Fax 05231 / 3 92 75
info[at]dehoga-lippe.de, www.dehoga-lippe.de
Die Ortsvereine als Mitglieder des DEHOGA Lippe e.V. haben Beiträge zu entrichten.
Beitragsmaßstab für sämtliche Mitglieder der Ortsvereine des Verbandes ist die Zahl der Beschäftigen. Als Beschäftigte gelten alle Personen über 16 Jahre, die im gewerblichen Betrieb tätig sind,also auch alle Familienangehörige des Betriebsinhabers mit Ausnahme des Lebenspartners.
Für die Errechnung der aus dieser Beitragsordnung sich ergebenden Beiträge ist die Zahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt maßgeblich.
Es werden folgende Beitragsstufen gebildet:
Beitragsstaffel für den größten und einzigen Betrieb vom Mitglied
monatlich | ||
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Stufe 00 | Ehrenmitglieder und passive MG | 7,00 € |
Stufe 01 | keine Beschäftigte | 22,50 € |
Stufe 02 | 1 - 3 Beschäftigte | 26,50 € |
Stufe 03 | 4 - 7 Beschäftigte | 34,50 € |
Stufe 04 | 8 - 11 Beschäftigte | 42,00 € |
Stufe 05 | 12 - 20 Beschäftigte | 64,50 € |
Stufe 06 | über 20 Beschäftigte | 89,50 € |
Stufe 07 | Fremdenheime und Pension | 70 % des jeweiligen Beitrages z.B. 22,50 € = 15,75 € |
Stufe 08 | Eisdielen etc | 15,00 € |
Beitragsstaffel für jeden weiteren Betrieb
Für jeden weiteren Betrieb sind 50 % der Sätze der obigen Stufen zu entrichten. Über die Höhe des monatlichen Beitrages in der jeweiligen Stufe entscheidet die Delegiertenversammlung.
Mitglieder, die neben einem Gaststättenbetrieb ein anderes Gewerbe oder Handwerk betreiben, zahlen die Beiträge gem. § 3 der Beitragsordnung mit der Maßgabe, dass der Beitragsordnung nur die Zahl der Beschäftigten zugrundegelegt wird, die im Gaststättenbetrieb tätig sind.
Ortsvereine erhalten für die Durchführung ihrer Aufgaben eine finanzielle Ausstattung, die maximal 10 % der durch die Ortsvereinsmitglieder gezahlten Beiträge beträgt. Die Ortsvereine können für ihre Arbeit einen Zusatzbeitrag einfordern, der vom Verband zusätzlich zum normalen Mitgliedsbeitrag eingezogen wird und an die Ortsvereine weitergeleitet wird.
Die Beiträge sind vierteljährlich jeweils in der Mitte des Quartals fällig und zahlbar. Die Zahlung hat ohne besondere Aufforderung zu erfolgen.
Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.