Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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Außerdem hatte der DEHOGA 2004/2005 gemeinsam mit der damaligen Koordinationsstelle Tourismus für Alle (NatKo) das Schulungsprojekt „Gastfreundschaft für Alle“ entwickelt und umgesetzt, das ebenfalls bis heute in verschiedenen Aus- und Weiterbildungen des Tourismus fortlebt.

Barrierefreiheit und Inklusion im Gastgewerbe

Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen Voraussetzung eines selbstbestimmten Lebens und eines erholsamen Urlaubs. Auch andere mobilitätseingeschränkte Personengruppen, zum Beispiel Eltern mit Kleinkindern, Unfallgeschädigte oder Senioren, profitieren von Maßnahmen der Barrierefreiheit.

Tourismusanbieter haben in den vergangenen Jahren vielfältige, barrierefreie Angebote geschaffen. Das gilt auch für Hotellerie und Gastronomie. Wichtig ist, dass Angebote zum barrierefreien Übernachten, Essen und Trinken nicht alleine stehen sollten. Touristische Regionen, die barrierefreie Angebote planen, sollten dabei die gesamte Tourismuskette von Information und Buchung, über An- und Abreise, bis zu Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten im Blick haben. Denn nur so erhalten Gäste mit Einschränkungen ein „rundes“ Gesamtangebot.
Der DEHOGA verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, dass aus der Kombination von guten, zielgruppengerechten barrierefreien Tourismus-Angeboten und einer verlässlichen Information für Gäste mit Einschränkungen im In- und Ausland auch wirtschaftlichen Chancen für die Anbieter durch eine zusätzliche Nachfrage entstehen. Denn nur, wenn es eine solche Win-win-Situation gibt, können Hoteliers und Gastronomen gute Gastgeber für Menschen mit Behinderungen sein.

Da dies nur mit Blick auf die touristische Servicekette insgesamt gelingen kann, hat der DEHOGA seine Vorreiterrolle im Bereich des barrierefreien Gastgewerbes vor einigen Jahren in das Zertifizierungssystem Reisen für Alle eingebracht.

Zuvor hatte der DEHOGA gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) die erste bundes- und branchenweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit nach dem BGG (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) mit dem Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben abgeschlossen. Diese Zielvereinbarung über die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie wurde am 12. März 2005 unterzeichnet. Sie ist auch weiterhin wirksam. Organisatorisch sind die darin vereinbarten Standards jedoch in "Reisen für Alle" eingegangen.

©DEHOGA 04/2023